Richtlinien für Künstlerlogos
Mit iOS 27 sind Künstlerseiten neu gestaltet worden und jetzt noch anpassbarer. Mit einem Logo erhält dein Künstlername auf Apple Music eine stilisierte Darstellung, die so einzigartig ist wie dein Sound. Deine Künstlerseite bekommt dadurch eine persönliche Note und verkörpert deinen individuellen Style, sodass Fans darüber schnell eine Verbindung zu dir aufbauen können.
Künstlerlogos können entweder von Künstler:innen über Apple Music for Artists oder von einem Inhaltsanbieter über Apple Music Connect bereitgestellt werden. Diese Empfehlungen helfen dir bei der Formatierung eines Künstlerlogos für Apple Music.
Spezifikationen
| Mindestgröße | 2880 Pixel breit oder 960 Pixel hoch |
|---|---|
| Größe der Vorlage | 3000 x 1200 Pixel |
| Dateiformat | PNG |
| Transparenz | Künstlerlogos sollten eine transparente Hintergrundebene enthalten. |
Verwende unsere Künstlerlogo-Vorlage, um sicherzustellen, dass deine Grafik die richtigen Abmessungen und einen sicheren Bereich aufweist.
Empfohlenes Vorgehen für Künstlerlogos
Dein Künstlerlogo muss eine Textgrafik sein, die deinem Künstlernamen entspricht.
Erstellung einer Grafik mit transparentem Hintergrund. Dein Künstlerlogo wird vor dem Hintergrund einer anderen Grafik angezeigt, daher sollte es über eine transparente Hintergrundebene verfügen.
Skaliere das Logo, um die Vorlage so gut wie möglich auszufüllen. Dein Logo muss entweder die Höhe oder die Breite der Mindestgröße des Bereichs in der Vorlage aufweisen.
Vermeide einfarbige, dunkle Farbtöne. Logos dürfen nicht in einfarbigem Schwarz vorliegen. Am besten eignen sich farbige Logos, weiße Logos oder dunkle Logos mit kontrastierenden Effekten oder Outlines.
Zusätzliche Richtlinien
- Keine Logos von minderer Qualität, verpixelte Logos oder Logos mit den falschen Maßen
- Keine Werbung für Inhalte
- Keine Albumcover oder QR-Codes der Künstler:innen
- Keine Verwendung von Marketingtexten, jegliche Art von Logos Dritter oder zusätzlicher Text, der nicht zu deinem Künstlernamen gehört
- Keine Ränder
- Keine irreführenden Logos (z. B. Verweise auf eine:n Künstler:in, der nichts mit der:dem eigentlichen Künstler:in zu tun hat)
- Keine Verweise auf konkurrierende Künstler:innen
- Keine Erwähnung von Websites oder E‑Mail-Adressen
- Keine Social‑Media-Handles (z. B. @artistname, /artistname)
- Keine Verwendung von geschützten Apple-Begriffen wie „Apple Music“, „MUSIC“, „iTunes“ oder das Apple-Logo
- Keine Nazi-Symbolik, die durch das Strafgesetzbuch § 86a verboten ist, wenn der Inhalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sichtbar ist. Sei dir bewusst, dass dein gesamter Katalog in Deutschland, Österreich und der Schweiz für bis zu sechs Monate gesperrt wird, wenn dies – also das Abliefern eines Logos mit Nazi-Symbolik in den entsprechenden Gebieten – dreimal passiert.
- Keine Logos oder Themen, die nicht für alle Länder legal oder angemessen sind, die zu ungesetzlichem Verhalten auffordern oder anderweitig obszön, anstößig oder geschmacklos sind